AGB

Für alle Angebote, Mietverträge und deren Ausführung durch ’t Bockje gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer hinterlegt.

Artikel 1 – Allgemeines
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Mietverträge sowie für deren Ausführung durch ‘t Bockje, die gegenüber Dritten abgegeben und/oder mit Dritten geschlossen
    werden, nachstehend „Mieter“ genannt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss etwaiger vom Mieter verwendeter allgemeiner Geschäftsbedingungen und/oder Konditionen.
  3. Abweichende Bedingungen und/oder Konditionen gelten nur, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Mieter kann daraus für andere
    Verträge keine Rechte ableiten.

Artikel 2 – Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter hat Partyartikel & Zelte bei Empfang zu prüfen. Werden Fehlmengen, Mängel oder sonstige Beanstandungen festgestellt, hat der Mieter sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Mit der Benutzung der Waren erlischt das Recht auf nachträgliche Reklamation.
  2. Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für Verlust und/oder Beschädigung der gemieteten Waren haftbar.
  3. Der Mieter hat die gemieteten Waren während der Mietdauer mit der Sorgfalt eines guten Mieters zu verwahren und bestimmungsgemäß zu verwenden.
  4. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die gemieteten Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ‘t Bockje an Dritte unterzuvermieten, weiterzuvermieten oder anderweitig zur Nutzung zu überlassen.
  5. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen in bzw. an der Mietsache vorzunehmen.

Artikel 3 – Partyartikel

  1. Sobald ‘t Bockje die gemieteten Waren zurückerhalten hat, werden diese Waren kontrolliert und – sofern möglich – in Anwesenheit des Mieters gezählt. Die Zählung durch ‘t Bockje ist verbindlich.
  2. Der Mieter ist während der Mietdauer und solange er die Waren in seinem Besitz hat haftbar für Verlust, Beschädigung, Bruch und jede Qualitätsminderung der Waren, gleich aus welchem Grund. In diesen Fällen bleibt der Mietpreis geschuldet; darüber hinaus wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert verlorener und beschädigter Waren in Rechnung gestellt.
  3. Die Partyartikel können verschmutzt zurückgegeben werden. Die Kosten für den Abwasch betragen 50 % des Mietpreises.
  4. Der Mieter hat Waren aus Stoff, wie Wäsche und Sonnenschirme, die während der Benutzung nass geworden sind, vor dem Einpacken zu trocknen, um Feuchtigkeitsflecken zu vermeiden.
  5. Tische, Stühle, Sanitäranlagen, Kaffee- und Teegeräte sowie Küchenmaterial sind gereinigt zurückzugeben.
  6. Montage und Demontage erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ausschließlich durch oder im Namen des Mieters. Die mit Montage und Demontage verbundenen Kosten werden der Gegenpartei gesondert in Rechnung gestellt und sind somit nicht Bestandteil des eigentlichen Selbstkostenpreises der Mietsache.

Artikel 4 – Zelte

  1. Der Mieter ist verpflichtet, ‘t Bockje den Verlauf aller Leitungen im Gelände und in den Zufahrtswegen, wo das Zelt aufgestellt werden soll, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter dies und stellt sich anschließend heraus, dass Leitungen o. Ä. beschädigt wurden, so ist der Mieter für den Schaden voll haftbar und stellt ‘t Bockje von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  2. Ist für die Aufstellung der Mietsache nach Auffassung der örtlichen Gemeindebehörde eine Genehmigung erforderlich, so sorgt der Mieter dafür, dass eine solche Genehmigung zu dem Zeitpunkt vorliegt, zu dem mit der Montage der Mietsache begonnen wird. Die aus dem Genehmigungsantrag entstehenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
  3. Es ist dem Mieter nicht gestattet, offenes Feuer, wie etwa einen Grill o. Ä., im Zelt zu verwenden. Wärmequellen wie Heißluftgebläse, Heizstrahler sowie Beleuchtung sind so aufzustellen oder aufzuhängen, dass die Zeltplane nicht beschädigt wird.
  4. Dekorationen, die im Zelt aufgehängt werden, wie etwa Krepppapier und Papierwimpelketten, sind so aufzuhängen, dass der Farbstoff bei Niederschlag, Kondenswasser, Feuchtigkeit o. Ä. keine Flecken auf der Zeltplane verursacht.
  5. Bei schlechten Wetterverhältnissen müssen das Zelt bzw. die Zelte so weit wie möglich geschlossen gehalten und alle Stangen in den Planen belassen werden.
  6. Dem Mieter ist es, außer mit schriftlicher Zustimmung von ‘t Bockje, untersagt, ein Zelt zu versetzen. Schäden, die durch das Versetzen des Zeltes entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
  7. Stellt sich beim Aufbau der Zelte heraus, dass die Zelte und die Böden nach Beurteilung von ‘t Bockje dort nicht aufgebaut bzw. verlegt werden können, so bleibt der Mieter den Mietpreis schuldig. ‘t Bockje kann nicht für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden, die dadurch entstehen, dass das Zelt nicht aufgebaut bzw. die Böden nicht verlegt werden können.
  8. ‘t Bockje ist nicht haftbar für Schäden, die von Hilfskräften des Mieters bei der Mithilfe beim Auf- und Abbau der Zelte und der Holzböden verursacht werden.
  9. Das Bekleben oder Bemalen der Zeltplane und der Konstruktion sowie das Aufhängen von Material mittels Heftklammern und Klebeband ist nicht gestattet.
  10. Der Standort muss ab 09.00 Uhr morgens frei von Gegenständen wie Gartenmobiliar, Pflanzkübeln, Autos o. Ä. sein, damit der Aufbau sofort beginnen kann.
  11. Das Zelt ist am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit leer zu übergeben.

Artikel 5 – Schäden und Schadensersatz

  1. Die Mietsache bleibt jederzeit Eigentum von ‘t Bockje.
  2. Der Mieter ist haftbar für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Bruch oder die wie auch immer geartete Unbrauchbarkeit der gemieteten Waren und hat die gemieteten Waren zum Neuwert zu ersetzen. Wird ein Schaden an Zelten festgestellt, so legt ‘t Bockje dem Schadensersatz den Gebrauchswert des Zeltes zugrunde. Diese Wertermittlung durch bzw. im Namen von ‘t Bockje ist für den Mieter verbindlich.
  3. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Bruch o. Ä. hat der Mieter ‘t Bockje unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  4. Werden abhandengekommene Waren oder Teile davon vom Mieter wiedergefunden, hat der Mieter diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem die Waren vereinbarungsgemäß hätten zurückgegeben werden müssen, nachträglich an ‘t Bockje zurückzugeben. Ein vom Mieter gegebenenfalls bereits gezahlter Schadensersatz wird von ‘t Bockje an den Mieter zurückerstattet, sofern sich die wiedergefundenen Waren noch im selben Zustand wie zu Beginn der Mietdauer befinden. ‘t Bockje schuldet dem Mieter hierauf keine Zinsen.
  5. Dem Mieter wird empfohlen, die Risiken durch Sturm, Diebstahl, Zerstörung, Brand, Blitzschlag usw. selbst zu versichern.
  6. Die Sachverständigenkosten zur Feststellung des Schadens sowie Reparatur- und Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist jederzeit an die Feststellungen von ‘t Bockje bzw. an die Feststellungen des von ‘t Bockje beauftragten Sachverständigen gebunden. Schätzt ‘t Bockje den Schaden auf unter € 500,-, so wird die Begutachtung von ‘t Bockje selbst durchgeführt.

Artikel 6 – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung ohne Abzug oder Verrechnung in bar oder auf ein von ‘t Bockje angegebenes Konto und in einer von ‘t Bockje angegebenen Währung innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Kosten der Überweisung auf das von ‘t Bockje angegebene Konto gehen zu Lasten des Mieters. Bei einem Bestellwert von weniger als € 50,– zzgl. MwSt. werden für die Zahlung auf Rechnung € 10,– Verwaltungskosten berechnet.
  2. Alle mit der Beitreibung verbundenen Kosten, darunter unter anderem außergerichtliche Inkassokosten und vorprozessuale Kosten, gehen zu Lasten des Mieters. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß dem Inkassotarif der Nederlandse Orde van Advocaten berechnet.

Artikel 7 – Witterungseinflüsse

  1. ‘t Bockje behält sich das Recht vor, bei schlechten Witterungsverhältnissen, dies ausschließlich nach Ermessen von ‘t Bockje, den Mietvertrag über die Zelte zu stornieren, ohne dass der Mieter dadurch berechtigt ist, Schadensersatz oder eine sonstige Entschädigung zu fordern.

Artikel 8 – Nicht zu vertretende Leistungsstörung

  1. Ist ‘t Bockje durch eine nicht zu vertretende Leistungsstörung an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so ist ‘t Bockje berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, und kann folglich nicht länger an die angegebene Lieferzeit gebunden werden. Der Mieter kann hieraus weder einen Anspruch auf eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe noch auf Ersatz von Kosten, Schäden, einschließlich Folgeschäden, oder Zinsen geltend machen.
  2. Als nicht zu vertretende Leistungsstörung gelten unter anderem: Krieg, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Aufruhr, Belagerungszustand, Streik oder Aussperrung, Brand, schlechte Witterungsverhältnisse, Unfall und Krankheit von Personal, Betriebsstörung, Transportstockungen, Ein-/Ausfuhrbeschränkungen oder andere behördliche Beschränkungen sowie jeder hindernde Umstand, der nicht ausschließlich vom Willen von ‘t Bockje abhängt, wie etwa die Nicht- oder nicht rechtzeitige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch Dritte, die von ‘t Bockje beauftragt wurden.

Artikel 9 – Haftung

  1. ‘t Bockje ist nicht haftbar für Schäden jeglicher Art, unmittelbare Schäden und/oder Folgeschäden, einschließlich Schäden an Personen, Sachen oder Grundstücken Dritter, gleich aus welchem Grund, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes ihrerseits.
  2. ‘t Bockje ist ebenfalls nicht haftbar im oben genannten Sinne für Handlungen ihrer Arbeitnehmer oder anderer Personen, die in ihren Risikobereich fallen, einschließlich (grober) Fahrlässigkeit oder Vorsatzes dieser Personen.
  3. Übt ‘t Bockje auf der Grundlage der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen und/oder Umstände ein Zurückbehaltungsrecht oder Rücktrittsrecht aus und steht später unwiderruflich fest, dass die Ausübung eines solchen Rechts zu Unrecht erfolgt ist, so ist ‘t Bockje nicht haftbar und nicht zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet.
  4. In den Fällen, in denen ‘t Bockje haftbar ist, ist die Haftung auf den Mietpreis der Waren beschränkt, unabhängig von einer etwaigen Deckung durch den bzw. die Versicherer.
  5. Der Mieter stellt ‘t Bockje von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, ungeachtet der Ursache.

Artikel 10 – Streitigkeiten

  1. Auf alle von ‘t Bockje geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Wird ‘t Bockje in ein Gerichtsverfahren einbezogen und stellt sich anschließend heraus, dass dies ganz oder größtenteils zu Unrecht geschehen ist, so schuldet der Mieter ‘t Bockje die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung bis zum Datum der Ladung.